Verordnung von Medizinprodukten durch DGKP
16/05/2024
16/05/2024

Seit Jänner 2024 dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bestimmte Medizinprodukte verordnen bzw. eine Folgeverordnung ausstellen (GuKG § 15a). Mit meiner erfolgreichen Zertifizierung durch die ÖGK kann ich meinen Kundinnen und Kunden bedarfsgerechte Produkte anbieten.

Dazu zählen z.B. Inkontinenzmaterial, Produkte für die Stomaversorgung, Verbandsstoffe, Mobilisations- und Gehhilfen, Hilfsmittel zur Prophylaxe von z.B. Dekubitus, ernährungsspezifische Produkte, usw.!

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