Seit Jänner 2024 dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bestimmte Medizinprodukte verordnen bzw. eine Folgeverordnung ausstellen (GuKG § 15a). Mit meiner erfolgreichen Zertifizierung durch die ÖGK kann ich meinen Kundinnen und Kunden bedarfsgerechte Produkte anbieten.
Dazu zählen z.B. Inkontinenzmaterial, Produkte für die Stomaversorgung, Verbandsstoffe, Mobilisations- und Gehhilfen, Hilfsmittel zur Prophylaxe von z.B. Dekubitus, ernährungsspezifische Produkte, usw.!